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Vollständiger Leitfaden

Ökodesign-Verordnung (ESPR): Anforderungen, Fristen und digitaler Produktpass

Kurz gefasst: Die Ökodesign-Verordnung (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781) ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft und ersetzt die alte Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG. Sie ist eine EU-Rahmenverordnung, die direkt gilt und den Anwendungsbereich von energieverbrauchsrelevanten Produkten auf nahezu alle physischen Waren ausweitet. Zu ihren Instrumenten gehören Ökodesign-Anforderungen (Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit), ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Ware und der digitale Produktpass.

„ESPR“ und „Ökodesign-Verordnung“ bezeichnen dasselbe Gesetz — es ist der zentrale Rechtsrahmen, aus dem auch der digitale Produktpass hervorgeht. Dieser Leitfaden erklärt, was die Verordnung regelt, was sich gegenüber der alten Richtlinie ändert, wen sie betrifft und nach welchem Zeitplan die Pflichten greifen.

Was ist die Ökodesign-Verordnung (ESPR)?

Die ESPR — Ecodesign for Sustainable Products Regulation, auf Deutsch Ökodesign-Verordnung — ist die Verordnung (EU) 2024/1781. Sie ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und ein zentrales Instrument des European Green Deal. Ziel ist es, Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger zu machen: langlebiger, reparierbarer, wiederverwendbar und recyclingfähig.

Als Verordnung gilt die ESPR unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten — anders als eine Richtlinie muss sie nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Sie ist zugleich eine Rahmenverordnung: Sie steckt den rechtlichen Rahmen ab, während die konkreten Anforderungen pro Produktgruppe später über delegierte Rechtsakte festgelegt werden.

Was ändert sich gegenüber der alten Richtlinie?

Die ESPR ersetzt die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und erweitert deren Reichweite erheblich:

Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG vs. ESPR 2024/1781
AspektAlte Richtlinie (2009/125/EG)ESPR (2024/1781)
AnwendungsbereichVor allem energieverbrauchsrelevante ProdukteNahezu alle physischen Produkte
RechtsformRichtlinie (nationale Umsetzung nötig)Verordnung (unmittelbar gültig)
SchwerpunktEnergieeffizienzGesamter Lebenszyklus & Kreislaufwirtschaft
Neue InstrumenteDigitaler Produktpass, Vernichtungsverbot

Welche Anforderungen stellt die ESPR?

Die Verordnung eröffnet der EU-Kommission die Möglichkeit, für einzelne Produktgruppen unter anderem folgende Anforderungen festzulegen:

  • Leistungsanforderungen: Langlebigkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit sowie Ressourcen- und Energieeffizienz.
  • Informationsanforderungen: Angaben zu Materialzusammensetzung, besorgniserregenden Stoffen, CO2-Fußabdruck und Recyclatanteil — bereitgestellt unter anderem über den digitalen Produktpass.
  • Vernichtungsverbot: Seit Mitte 2026 gilt für große Unternehmen ein Verbot, unverkaufte Textilien und Schuhe zu vernichten. Für weitere Produktgruppen kann das Verbot ausgeweitet werden.

Wen betrifft die ESPR?

Grundsätzlich gilt die ESPR für fast alle physischen Waren, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder verkauft werden — mit Ausnahmen etwa für Lebensmittel, Futtermittel und Arzneimittel. Betroffen sind Hersteller, aber auch Importeure und Händler: Wer ein Produkt erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt, trägt die Verantwortung. Für außerhalb der EU gefertigte Waren rückt damit häufig der EU-Importeur in die Pflicht.

Zeitplan und delegierte Rechtsakte

Die Rahmenverordnung gilt seit 2024, die produktspezifischen Pflichten greifen jedoch schrittweise. Welche Produktgruppen zuerst geregelt werden, hat die Kommission im ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 festgelegt (angenommen am 16. April 2025). Vorrangig sind unter anderem:

  • Textilien und Bekleidung,
  • Möbel,
  • Eisen und Stahl sowie Aluminium,
  • Reifen.

Für jede dieser Gruppen entsteht die konkrete Pflicht erst mit dem jeweiligen delegierten Rechtsakt — üblicherweise nach einer Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten. Feste EU-weite Kalenderdaten gibt es daher (mit Ausnahme des Batteriepasses) noch nicht; sie ergeben sich jeweils aus dem veröffentlichten Rechtsakt. Der EU-Batteriepass beruht auf einer eigenen Verordnung (EU) 2023/1542 und ist mit dem 18. Februar 2027 bereits fest datiert.

Der digitale Produktpass als Kerninstrument der ESPR

Das sichtbarste neue Instrument der Ökodesign-Verordnung ist der digitale Produktpass. Er macht die vorgeschriebenen Produktinformationen maschinenlesbar zugänglich — über einen QR-Code am Produkt, für Verbraucher, Reparaturbetriebe, Recycler und Behörden. Wie er aufgebaut ist, welche Daten er enthält und ab wann er für welche Produkte gilt, erklärt ausführlich unser Leitfaden zum digitalen Produktpass. Branchenspezifisch finden Sie Details für Textilien und den Maschinenbau.

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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet ESPR?

ESPR steht für Ecodesign for Sustainable Products Regulation — die EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781. Sie legt Regeln für langlebigere, reparierbarere, recyclingfähigere und transparentere Produkte auf dem EU-Markt fest.

Seit wann gilt die Ökodesign-Verordnung?

Die Rahmenverordnung ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten. Die konkreten produktspezifischen Pflichten greifen schrittweise über delegierte Rechtsakte, beginnend mit vorrangigen Produktgruppen wie Textilien, Möbeln, Stahl und Aluminium.

Wer ist von der ESPR betroffen?

Fast alle Unternehmen, die physische Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen — Hersteller, Importeure und Händler. Ausgenommen sind bestimmte Kategorien wie Lebensmittel, Futtermittel und Arzneimittel.

Was hat die ESPR mit dem digitalen Produktpass zu tun?

Der digitale Produktpass ist ein Kerninstrument der ESPR. Über ihn werden die vorgeschriebenen Produktinformationen maschinenlesbar und per QR-Code zugänglich gemacht.

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