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Was DPP-Tool für Ihre Batterien leistet

Alle Angaben aus Anhang XIII

Anhang XIII in 64 Feldern, nach Themen gruppiert, jeweils mit Rechtsgrundlage und Zugangsstufe. Felder, deren Pflicht noch nicht gilt (CO2-Fußabdruck und Rezyklatgehalt, die von noch nicht veröffentlichten Rechtsakten der Kommission abhängen; Bericht zur Sorgfaltspflicht, ab dem 18. August 2027), sind vorhanden, optional und als solche gekennzeichnet.

Vier Zugangsstufen, sauber getrennt

Öffentliche Angaben erscheinen auf der Passseite, im JSON, JSON-LD und PDF. Die Nummern 2, 3 und 4 werden nie veröffentlicht: Sie senden einem Reparaturbetrieb, Recyclingbetreiber, einer notifizierten Stelle oder Behörde einen persönlichen Link. Links laufen ab (standardmäßig nach 90 Tagen), sind jederzeit widerrufbar, jeder Abruf wird protokolliert. Der Empfänger braucht kein Konto.

Ein Pass pro Batterie

Jede Seriennummer erhält einen eigenen, mit ihrem Modell verknüpften Pass, einen eigenen QR-Code (GS1 Digital Link mit Seriennummer) und eigene Daten nach Nummer 4: Status, Alterungszustand, Leistungs- und Nutzungswerte. Seiten einzelner Batterien werden von Suchmaschinen nicht indexiert.

Manipulationen nachweisbar

Jede Version wird in einer SHA-256-Hashkette versiegelt, die jeder prüfen kann. Beschränkte Daten werden als gesalzener Fingerabdruck versiegelt: Berechtigte können prüfen, dass das Angezeigte dem Versiegelten entspricht, ohne dass die Öffentlichkeit etwas erfährt.

Massendaten und Schnittstellen

CSV- oder XLSX-Import mit einer Spalte pro Feld, REST-API für Modelle und Seriennummern und eine öffentliche Feldliste für das Mapping Ihres PIM oder ERP. Der Import ist ab dem Pro-Tarif enthalten, die API ab Micro und die Seriennummern ab Starter.

Ihre Daten gehören Ihnen

Laden Sie jederzeit ein vollständiges Archiv Ihrer Pässe, ihrer Versionen und Dokumente herunter, in jedem Tarif.

Am echten Pass ansehen

Eine fiktive E-Bike-Batterie (LV-Batterie), mit DPP-Tool veröffentlicht:

Tarife

TarifBatteriemodellePässe pro Seriennummer und JahrLinks mit beschränktem ZugangAPI und Import
Free
0 €
5 keine nein nein
Micro
9 €
25 keine nein nein
Starter
29 €
100 500 ja nein
Pro
79 €
2.000 10.000 ja ja
Business
149 €
unbegrenzt 50.000 ja ja
Enterprise
399 €
unbegrenzt unbegrenzt ja ja

Preise pro Monat, zzgl. MwSt. Mehr Seriennummern im Jahr nötig? 10.000 für 29 € oder 100.000 für 199 €, einmalig bezahlt. Guthaben verfällt nicht. Alle Tarife und Funktionen · Vergleich mit MyProductPassport

Fragen zum Batteriepass

Welche Batterien brauchen einen Batteriepass?

Ab dem 18. Februar 2027: jede LV-Batterie (Batterie für leichte Verkehrsmittel: gekapselt, 25 kg oder weniger), jede Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und jede Elektrofahrzeugbatterie (Artikel 77 Absatz 1). Die Schwelle von 2 kWh gilt nur für Industriebatterien: Jede LV- und jede Elektrofahrzeugbatterie braucht einen Pass, unabhängig von ihrer Kapazität. Gerätebatterien und Starterbatterien brauchen keinen, tragen aber ab demselben Datum wie alle Batterien einen QR-Code (Artikel 13 Absatz 6).

Ein Pass pro Modell oder pro Batterie?

Pro Batterie. Nach Artikel 77 Absatz 1 braucht jede Batterie einen Pass; nach Absatz 2 enthält er Informationen über das Batteriemodell und spezifische Informationen über die einzelne Batterie, einschließlich solcher, die sich aus ihrer Nutzung ergeben (Anhang XIII). DPP-Tool erfasst die Modelldaten einmal (Nummern 1 bis 3) und verknüpft sie mit dem Pass jeder Seriennummer (Nummer 4).

Wer muss ihn erstellen?

Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt. Er weist die individuelle Kennung zu, mit der der QR-Code verknüpft ist (Artikel 77 Absatz 3), und sorgt dafür, dass die Angaben richtig, vollständig und aktuell sind (Artikel 77 Absatz 4). Er kann anderen Akteuren schriftlich die Befugnis erteilen, in seinem Namen zu handeln.

Wer sieht die beschränkten Angaben?

Nummern 2 und 3: notifizierte Stellen, Marktaufsichtsbehörden und die Kommission. Nummern 2 und 4: Personen mit berechtigtem Interesse, etwa Reparaturbetriebe, Wiederverwerter, Nutzer von Second-Life-Batterien und Recyclingbetreiber, bei einzelnen Batterien auch der Abnehmer, der sie unabhängigen Energieaggregatoren oder Energiemarktteilnehmern zur Verfügung stellt (Artikel 77 Absatz 2). Der Durchführungsrechtsakt, der die Personen mit berechtigtem Interesse festlegt (Artikel 77 Absatz 9), war bis zum 18. August 2026 fällig und war im Oktober 2026 nicht veröffentlicht: Bis dahin entscheiden Sie, wer einen Link erhält, und der Empfänger wird mit dem Link gespeichert.

Was gilt für noch nicht veröffentlichte Regeln?

Die Erklärung zum CO2-Fußabdruck (Artikel 7) und die Dokumentation des Rezyklatgehalts (Artikel 8) hängen von noch nicht veröffentlichten Rechtsakten der Kommission ab; die genannten Termine sind daher frühestmögliche Termine, keine festen Fristen (für LV-Batterien gilt die Dokumentation des Rezyklatgehalts ab dem 18. August 2033, Artikel 8 Absatz 1). Die Sorgfaltspflichten gelten ab dem 18. August 2027 (Verordnung (EU) 2025/1561). DPP-Tool führt diese Felder optional und als ausstehend gekennzeichnet, damit ein Pass nie wegen einer noch nicht geltenden Regel als unvollständig erscheint.

Ihr erster Batteriepass in wenigen Minuten

Modell anlegen, Felder aus Anhang XIII ausfüllen, dann die Seriennummern ausgeben. Fünf Modelle sind kostenlos, ohne Kreditkarte; Pässe pro Seriennummer und Links mit beschränktem Zugang gibt es ab dem Starter-Tarif.

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